Als größtes Highlight meiner 3. Schwarzfahrer-Verurteilungsparty am Montag, den 22. August 2016 habe ich vom Richter ein Geschenk in Form von 80 Tagessätzen zu je 18,- Euro erhalten. Da dieses (Standard-) Geschenk aber zu erwarten war, hält sich meine Freude darüber mehr oder weniger in Grenzen.
Die Staatsanwältin begründete den Anspruch auf dieses Geschenk damit, dass andere Menschen in meiner Situation sich das fehlende Geld für die Fahrkarten auch BESORGEN* können und ich ja außerdem auf das Fahrrad** ausweichen könnte.
Als große Party-Spaßbremsen erwiesen sich übrigens nicht nur zwei uniformierte Justizbeamte, die sich extra mit in den Saal setzten, sondern auch der Richter selbst, der die zuschauenden Partygäste vor Beginn der Party (wie im Kindergarten) auseinander setzte.
Da ich mich aber wie immer nicht mit dem NORMALEN zufrieden gebe, habe ich natürlich gleich nach der Verhandlung Berufung eingelegt, um so auch weiter für Vollbeschäftigung in der Gerichtsindustrie zu sorgen.
*) Ich konnte die Staatsanwältin leider nicht fragen, ob sie dabei u.a. das Durchwühlen von Mülleimern und Mülltonnen nach leeren Pfandflaschen meinte.
**) Auch dabei wird wieder völlig ausgeblendet, dass in der Berechnungsgrundlage der Grundsicherung (wie im Hartz-IV-Regelsatz) 0,- Euro für die Anschaffung eines Fahrrades und gerade mal gut 1,60 Euro für Zubehör und Ersatzteile monatlich vorgesehen sind.