…an einem aktuellen Beispiel aufgezeigt.
Persönliches Gespräch mit der für mich derzeit lebensverwaltungstechnisch zuständigen Sachbearbeiterin Frau S. am 17. November 2022 im Bezirksamt Berlin Mitte zur Klärung meines Antrages* zur aufstockenden Grundsicherung als Frührentner.
*) Der Antrag selbst wurde von einem Sozialdienst in einem Krankenhaus gestellt, da ich während meines mehrwöchigen Aufenthaltes zur Durchführung einer Herzoperation, obdachlos geworden bin – worauf das Sozialamt an meinem vorherigen Wohnort zielgerichtet hingearbeitet hatte, um die Fehler ihrer eigenen falsche Anschuldigungen und Vorverurteilungen nicht zugeben zu müssen.
Frau S.: Sie besitzen ein Auto!
Ich: Nein, ich besitze kein Auto!
Frau S.: Doch! Sie besitzen ein Auto. Das geht aus Ihren eingereichten Kontoauszügen hervor**. Es wurde ein Beitrag durch den ADAC von Ihrem Konto abgebucht.
Mein Hinweis dazu:
Zur Durchführung unserer gesellschaftspolitischen Aktivitäten wird uns sehr oft ein Rettungswagen älterer Bauart zur Verfügung gestellt. Als teilweise verantwortlicher Fahrzeugführer sorge ich für die Ausfallsicherheit des Wagens, wobei dies jedes Fahrzeug betrifft, welches ich leihweise fahre. Eine ADAC-Mitgliedgliedschaft ist NICHT fahrzeug-gebunden.
Mir wurde noch dazu auch sofort ein Formular zu „Angaben zur Ermittlung des PKW-Wertes“ von o.g. Sachbearbeiterin übergeben.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sozialämtern (sowie auch in den Jobcentern) wurde durch die Agenda 2010 ein Werkzeug zur pauschalen Anklage und Schuldüberfrachtung in die Hand gegeben, wodurch zum einen jegliche soziale Kompetenz und Verantwortung aus diesen Ämtern entwichen ist. Und zum anderen muss sich ein Antragsteller ständig gegen falsche Schuldvorwürfe und Vorverurteilungen verteidigen, wobei er auch noch tiefste Einblicke in seine Privatsphäre zulassen MUSS. Im Gegenzug erfährt ein Antragsteller so gut wie keine sozialkompetente Aufklärung und Beratung mehr. Soziale Experimente wie das Milgram- oder Stanford-Prison-Experiment bzw. der Film „Die Welle“ lassen grüßen.
**) Als Grundsicherungsempfänger MUSS man bei jedem Neu- oder Folgeantrag (in der Regel alle zwei Jahre) seine Kontoauszüge der letzten drei Monate (auch von Bezahldiensten wie PayPal usw.) vorlegen, inklusive der Offenlegung aller Ausgaben. Laut Rechtsprechung können sogar die Auszüge der letzten sechs Monate verlangt werden. Bei mir persönlich hat man es bis zu einem Zeitraum von über 24 Monate hinweg versucht. Im Sozialamt – und auch in den sogenannten Jobcentern – wird scheinbar gerade Teil II des berühmten Films „Das Leben der Anderen“ gedreht.
Oder anders ausgedrückt…
Das, was in der DDR durch die Staatssicherheit noch heimlich durchgeführt werden musste, ist durch die Agenda 2010 in der BRD inzwischen gesetzlich verbrieft – was u.a. mit dazu führt, dass das gesellschaftliche Vertrauensverhältnis und Gefüge auf allen sozialen und gesellschaftlichen Ebenen immer mehr zerstört wird.
Diese Vorgehensweise der falschen Anschuldigungen, Schuld–überfrachtungenund Vorverurteilungen von amtswegen, hat nicht nur meine derzeitige Obdachlosigkeit verursacht, sondern mich durch hinzukommende Verlustängste bezüglich meiner Wohnmöglichkeit, auch auf Grund seelischer Vorbelastungen, erst in einen Herzinfarkt und daraufhin in eine dreifach-Bypass-Herz-Operation hineingetrieben – wobei sich jetzt NIEMAND für diese Folgen verantwortlich fühlt.