Archiv der Kategorie: Amtsgericht
Ergebnis der 2. Verurteilungsparty beim Landgericht
Die Verurteilungsparty am heutigen Vormittag beim Berliner Landgericht wegen meiner angeblichen Erschleichung von Beförderungsleistungen war ein eher kurzes Vergnügen. Der Staatsanwalt und das Gericht erwiesen sich wie zu erwarten als systemtreue Spaßbremsen.
Mit dem wiederholten Hinweis, ich solle mir, so wie alle anderen auch, eine Arbeit suchen, um den Steuerzahler nicht weiter auf der Tasche zu liegen, wurde meine Berufung abgelehnt. Alle meine mich entlastende Argumente wurden ebenfalls wie zu erwarten wieder durch den gesellschaftlichen Häcksler gezogen. So auch meine Bitte, meine bereits über tausend erbrachte Stunden an gesellschaftlicher bzw. gemeinnütziger Arbeit mit der Forderung von 70 Tagessätzen von je 15 Euro zu verrechnen.
Trotz oder gerade auf Grund des Ergebnis bin ich sehr froh, weiter für (volle) Beschäftigung in der Justizwirtschaft zu sorgen und werde alles daran setzen, meine entsprechende Arbeitsleistung stetig zu erhöhen, um irgendwann einmal an der Straße der Besten aufgehangen zu werden.
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Eingelegte Berufung gegen die mir freundlichst zuteil gewordene Verurteilung
Schon alleine im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme (ich sorge gerne für Vollbeschäftigung – zumindest die der anderen) habe ich heute persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten, Berufung gegen meine Verurteilung als Verbrecher (wegen der angeblichen Erschleichung von Beförderungsleistungen) eingelegt – siehe Anhang weiter unten.
Nun suche ich einen Rechtsanwalt, mit dem unbedingten Willen und der Vorstellungskraft, etwas gegen die Ungerechtigkeit in unserem Gesellschaftssystem unternehmen zu können. Die Vertretung von Mandanten zur Generierung eigenen Erwerbs-einkommens, sollte für ihn deswegen erst an zweiter Stelle stehen.
Bei einem erster diesbezüglichen Findungsversuch wurde mir von dem besuchten Rechtsanwalt sinngemäß mitgeteilt…
„Sehr geehrter Herr Fielsch. Liebend gerne würde ich Ihnen bei der Beseitigung der Ungerechtigkeit auf dieser Welt helfen. Leider bin ich aber mit dessen Verwaltung bereits voll auf beschäftigt. Ihnen Viel Glück dabei!“
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Hurra! Ich bin verurteilt!
In Rahmen der heute vor dem Amtsgericht stattgefundenen Verhandlung, wegen der von mir angeblich begangenen Erschleichungen von (Beförderungs-) Leistungen, bin ich im Sinne des vorhandenen Strafbefehls, verurteilt worden. Details über die Verhandlung reiche ich nach, sobald mir das Urteil und dessen Begründung in schriftlicher Form vorliegt.
Nicht nur um mich (in meiner eigenen Maßnahme) zu Beschäftigen , sondern auch um viele Arbeitsplätze zu erhalten*, werde ich gegen das Urteil höchst wahrscheinlich Widerspruch einlegen.
Ich danke allen Mitstreitern, die heute bei der Verhandlung mit dabei waren, um mir den Rücken zu stärken.
*) Dafür werde ich mit Sicherheit einmal das Bundesverdienstkreuz bekommen.
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Einladungserinnerung zur Verurteilungs-Party…
beim:
Amtsgericht Berlin Tiergarten
am:
Mittwoch, den 17. Dezember 2014 ab 09:00 Uhr
Motto der Party:
(Angeblichen) Erschleichung von (Beförderungs-) Leistungen.
Party-Adresse:
Kirchstraße 6 in 10557 Berlin-Moabit
Event-Room:
1002
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Zur Einstimmung auf die Verurteilungs-Party wird vor der Lokation ab 08:00 Uhr eine kleine* Kreuz-Aktion zelebriert.
*) Auf Grund des Platzmangels vor der Party-Lokation werden nur rund zehn Opferkreuze aufgestellt.
Ich bitte um rechtzeitiges erscheinen. Selbst für sozial benachteiligte ohne gültigen Fahrausweis ist der Eintritt frei.
Hier kann man noch einmal meine Danksagung an die Initiatoren der Verurteilungs-Party lesen… http://wp.me/p3GGBt-on
(Letzte?) Freiheitliche Grüße
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Hauptverhandlung in der Strafsache: Erschleichen von (Beförderungs-) Leistungen
Auf Grund meines Einspruches bezüglich des gegen mich erlassenen Strafbefehls (Erschleichen von Beförderungs-leistungen), findet am 17. Dezember 2014 die Haupt-verhandlung statt.
Uhrzeit: 09:00 Uhr
Raum: 1002
Amtsgericht Tiergarten
Kirchstraße 6
10557 Berlin
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Widerspruch gegen den gegen mich erlassenen Strafbefehl – Erschleichung von Beförderungsleistungen
Amtsgericht Tiergarten
Kirchstraße 6
10548 Berlin
Berlin, 10. Oktober 2014
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den gegen mich erlassenen Strafbefehl mit dem Aktenzeichen „(234 Cs) 3014 Js 6947/14 (328/14)“ vom 08. September 2014 (ausgefertigt am 25.09.2014), wegen dem angeblichen Tatbestand der Erschleichung von Beförderungsleistungen ein, da schon der Tatvorwurf alleine eine eklatante Beleidigung meiner Person darstellt.
Als Empfänger von Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungs-berechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalte ich monatlich 18,41 Euro, siehe „Regelsätze nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Abteilung 07 – Verkehr“, zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.
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